Foto 2 unten


Es bestand wenig bis keine Veranlassung zu einem Pflichtverteidiger.


Weshalb wurde des Täters Rechtsverteter B E, Lahr, von dem seit über einem Jahr bestehenden Wahlrechtsanwalt durch Herrn TR, Amtsrichter in Lahr, in einen Pflichtanwalt umgewandelt?



Es existieren keine schriftlich fixierten Verständigungsgespräche und ebenso keine Aktennotizen über Telefonate oder Treffen/ Besuche des Björn E bei T. R.




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